Corona-Regeln für die Kulinarische Radtour

Damit wir die Radtour durchführen können und alle gesund bleiben, gilt es ein paar Dinge zu beachten, die seit einigen Wochen alle Bereiche des täglichen Lebens erfasst haben.

Für die weiteren Bereiche der Radtour gelten wie immer und überall die aktuell bekannt gegebenen Hygiene- und Abstandsregelungen:

  • Mindestabstand von 1,5 Meter halten
  • Husten- und Niesetikette (bitte in die Armbeuge)
  • regelmäßiges und gründliches Händewaschen
  • fassen Sie sich möglichst nicht ins Gesicht
  • nutzen Sie bereit gestelltes Desinfektionsmittel (siehe auch Starterrucksack)   

Vermeiden Sie die Fahrt in größeren Gruppen. Sie dürfen unabhängig von der Personenzahl mit Angehörigen des eigenen Haushaltes und Angehörigen eines weiteren Haushaltes (wenn Sie persönlich miteinander bekannt sind) zusammen unterwegs sein. An den 24 Einkehrstationen finden die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen für die Gastronomie/ Einzelhandel/Verkaufswagen Anwendung. Bitte halten Sie sich an die jeweiligen Maßnahmen.

Bitte achten Sie auch auf Hinweise zu möglichen Zutrittsbeschränkungen (z.B. auf die Begrenzung der Besucherzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten) und halten Sie Abstand zu anderen Teilnehmern. 

Tragen Sie in Innenräumen (beim Betreten und Verlassen des Lokals, sowie beim Gang zur Toilette) einen Mund-und Nasenschutz. Achten Sie auch hier auf die diesbezüglichen Hinweise der Gastronomen. Bei Aufenthalt im Außenbereich ist ein Mund-und Nasenschutz nicht erforderlich, bitte halten Sie aber auch hier Abstand zu anderen Teilnehmern. 

Bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten, die sich persönlich kennen, dürfen gemeinsam an einem Tisch Platz nehmen.

Nutzen Sie bitte Handwaschplätze und Desinfektionsstationen in den gastronomischen Betrieben.

Basis für diese Maßnahmen ist die Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein.