
Beitragsordnung
1. Eine Aufnahmegebühr ist bei der Aufnahme in den Verein nicht zu entrichten.
2. Es werden Jahresbeiträge erhoben. Sie betragen für
- Privatpersonen € 255
- Kleinunternehmen, örtliche Vereine und Verbände € 510
- mittelständische Unternehmen € 1.530 und
- Großunternehmen € 5.100
Die Beiträge sind als Mindestbeiträge zu verstehen. Es liegt im Ermessen des Mitglieds, einen höheren Beitrag zu zahlen. Für Beitragsrückstände berechnet der Verein nach Ablauf von sechs Monaten vier Prozent Zinsen und nach Ablauf von 12 Monaten acht Prozent Zinsen.
3. Der geschäftsführende Vorstand wird ermächtigt, im Einzelfall für Privatpersonen, kulturelle Verbände und Einrichtungen geringere Beiträge festzusetzen.
Auszug aus der Satzung:
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können alle natürlichen oder juristischen Personen werden, die den in der Präambel und in § 2 (Vereinszweck) formulierten Zielen des Vereins positiv gegenüberstehen.
Insbesondere sollen Unternehmen und andere Organisationen mit Sitz in Norderstedt, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Verbände als Mitglieder gewonnen werden.
Die Beitrittserklärung ist schriftlich gegenüber einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes abzugeben.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme folgenden Monats.
§ 5 Beiträge
Die Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und in einer Beitragsordnung festgehalten. Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig; im Eintrittsjahr sind sie zeitanteilig zu entrichten.


















