Vereinsakademie am 12. März 2018 „Haftung im Verein“

Vierzig Vertreter Norderstedter Vereine waren der Einladung von Norderstedt Marketing gefolgt, um sich am 12. März 2018 im Seminarraum in der DLRG Geschäftsstelle über „Haftung im Verein“ zu informieren.

Der Referent Ulrich Goetze, der fachlich auf das Vereins- und Stiftungsrecht spezialisiert ist und sich auch selber ehrenamtlich engagiert, erklärte seinen Zuhörern lebhaft mit großen Gesten, was für ihre Tätigkeit im Verein wichtig ist. Zur Verdeutlichung der oft komplexen Rechtslage bediente er sich einiger Beispiele und beleuchtete die einzelnen Gesichtspunkte. So ging es im Fall der in der Turnhalle unbeaufsichtigten Jugendlichen um die Frage Aufsichtspflicht und, wenn dabei etwas passiert, auch um die Haftung des Vereins, der hier für Aufsicht hätte sorgen müssen („organisationsverschulden“), den Umfang der Haftung aber auch das Mitverschulden des/der Jugendlichen. Ulrich Goetze las dazu die entsprechenden Paragraphen und erklärte deren Inhalte und Auswirkungen.

Weitere Themen, die ausführlicher beleuchtet wurden, waren Handeln durch Vereinsorgane,  Haftung von Mitgliedern, Verschulden:
leichte oder grobe Fahrlässigkeit, Verkehrssicherungspflichten, Begrenzung der Haftung, und Entlastung der Vereinsorgane durch die Mitgliederversammlung (oder eben auch nicht).

Die Teilnehmer des Abendseminars, die sich aus den Bereichen Sport, Kultur, sozialen Einrichtungen u.a.m. zusammensetzten, zogen unterschiedliche Bilanz. So frischte der eine sein Wissen lediglich auf während andere die Seminarhinhalte als Basis für die weitere Vereinstätigkeit verinnerlichten.